Oberbergischer Kreis. Wie stehen die Bürgerinnen und Bürger von Bergneustadt zur möglichen Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich des Beulbergs? Dieser Frage gehen die Stadt Bergneustadt und der Oberbergische Kreis mit einer gemeinsamen informellen Bürgerbefragung nach. Ziel ist es, ein Meinungsbild der Bergneustädter Bürgerinnen und Bürger zu den Möglichkeiten der Windenergienutzung einzuholen.
Der Versand der Unterlagen an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erfolgt ab dem 06. Oktober 2026. Die Teilnahme an der Befragung ist bis zum 25. Oktober 2026 möglich. Das Ergebnis soll den zuständigen politischen Gremien als zusätzliche Information für die weitere Beratung dienen.
Hintergrund der Befragung sind die im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ausgewiesenen Windenergiebereiche im Stadtgebiet Bergneustadts. Ein Teil der entsprechenden Flächen am Beulberg befindet sich im Eigentum des Oberbergischen Kreises. Diese Flächen kommen grundsätzlich für die Errichtung von bis zu zwei Windenergieanlagen in Betracht.
Darüber hinaus könnte die Stadt Bergneustadt durch die Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage östlich des Beulbergs ermöglichen.
Persönliche Einschätzung zu zwei Fragestellungen
Mit der Bürgerbefragung werden die folgenden zwei Fragen gestellt, die sich auf die jeweiligen Zuständigkeiten des Oberbergischen Kreises und der Stadt Bergneustadt beziehen und jeweils mit Ja oder Nein beantwortet werden können:
1.„Befürworten Sie grundsätzlich die Möglichkeit, die im Eigentum des Oberbergischen Kreises stehenden Flächen im Bereich des Beulbergs für die Errichtung von bis zu zwei Windenergieanlagen zu nutzen?“
2.„Befürworten Sie grundsätzlich die Möglichkeit, östlich des Beulbergs die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Windenergieanlage zu schaffen?“
Informationen und Teilnahme
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Bergneustadt erhalten per Post ein gemeinsames Schreiben mit Informationen zur Bürgerbefragung und den beiden Fragestellungen. Darin enthalten sind auch ein individueller Zugangscode sowie Informationen zur Online-Teilnahme.
Alternativ ist die Teilnahme auf Papier möglich. Hierfür kann der entsprechende Abschnitt des Schreibens genutzt und im Rathaus der Stadt Bergneustadt abgegeben werden.
Die Teilnahme ist freiwillig. Die Auszählung der Antworten erfolgt anonymisiert.
Die für die Bürgerbefragung erforderlichen Informationen werden gemeinsam mit dem Anschreiben zur Verfügung gestellt und zusätzlich online veröffentlicht. Ergänzend wird eine ausführliche Liste mit Fragen und Antworten (FAQ) zum möglichen Windenergieausbau in Bergneustadt online bereitgestellt.
Ergebnis als zusätzliche Entscheidungsgrundlage
Landrat Klaus Grootens betont die Bedeutung einer frühzeitigen Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: „Mit der gemeinsamen Bürgerbefragung möchten der Oberbergische Kreis und die Stadt Bergneustadt erfahren, wie die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten der Windenergienutzung am Beulberg einschätzen. Dabei ist uns wichtig, die unterschiedlichen Aspekte des Themas transparent darzustellen und eine zusätzliche Grundlage für die weitere politische Beratung zu schaffen.“
Bürgermeister Matthias Thul ergänzt: „Ich lade alle wahlberechtigten Bergneustädterinnen und Bergneustädter herzlich ein, sich umfassend über das Thema zu informieren und ihre persönliche Einschätzung im Rahmen der Bürgerbefragung mitzuteilen. Je mehr Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, desto aussagekräftiger ist das entstehende Meinungsbild.“
Das Ergebnis der Bürgerbefragung soll den zuständigen politischen Gremien als zusätzliche Grundlage für die weitere Beratung dienen. In weiteren Schritten könnte geprüft werden, ob und unter welchen technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen eine Windenergienutzung umsetzbar ist. Dabei soll auch die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger betrachtet werden. Über konkrete Fragen der Genehmigung würde erst in den dafür vorgesehenen weiteren Verfahren entschieden.
Die Bürgerbefragung dient ausschließlich der Ermittlung eines Meinungsbildes. Sie stellt keine Entscheidung über die Nutzung der Flächen, die Errichtung von Windenergieanlagen oder die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens dar und entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung. Die zuständigen politischen Gremien sind in ihrer Entscheidungsfindung frei und an das Ergebnis der Bürgerbefragung nicht gebunden. Die jeweiligen Entscheidungen werden von den hierfür zuständigen Gremien im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten und unter Abwägung aller relevanten Belange getroffen.