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Klimaschutzmassnahmen in der kommunalen Verwaltung

Das zentrale Element eines Klimaschutzkonzeptes ist die Erstellung und Umsetzung eines Massnahmenkataloges. Diese Massnahmen beschreiben die zukünftigen Klimaschutzaktivitäten und die hierin geplanten Massnahmen.

Das Klimaschutzkonzept ist kein fester Arbeitsplan, sondern vielmehr ein dynamisches Umsetzungskonzept.

Ein Controlling der Aktivitäten dient der Überwachung der Wirksamkeit und Effektivität der Einzelmassnahmen und ermöglicht die Nachsteuerung und Sicherstellung eines transparenten Prozesses.

Die Finanzierung der Massnahmen erfolgt unter Einbeziehung von Fördergeldern sowie durch die Refinanzierung über die dann eingesparte Kosten für Energie. Zukünftige Einsparungen verbleiben im städtischen Haushalt.

Umrüstung auf LED

Sukzessive Umrüstung der kommunalen Gebäude auf LED-Beleuchtung. Ein Beispiel ist die Burstenhalle - die Einsparungen durch diese Umrüstung beläuft sich auf etwa 17.000 kWh/Jahr

Für 2024 ist die Weiterführung der Umrüstung auf LED im Rathaus vorgesehen


Photovoltaik

Im Februar 2024 erfolgte die jüngste Inbetriebnahme der PV-Anlage auf dem Baubetriebshof in 2023/2024.

Mit dieser Installation liegen auf städtischen Gebäuden, PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 300 kWp. Die zu erwartende Stromerzeugung wird bei etwa 280.000 kWh per anno liegen.

Weitere Anlagen befinden sich in der Prüfung beim Fördermittelgeber

 

Kommunale Wärmeplanung

Der Förderantrag zur kommunalen Wärmplanung wurde Mitte 2023 gestellt und befindet sich momentan in Bearbeitung beim Fördermittelgeber. Sobald dieser Prozess positiv entschieden ist, wird umgehend mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen.

Die kommunale Wärmeplanung beginnt mit der Ausschreibung an die externen Ingenieurbüros.

Weitere Informationen folgen.