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Erneuerbares Heizen

Seit 01. Januar 2024 greifen gleich zwei Gesetze zum Thema Heizung 

- Gebäudeenergiegesetz GEG

- Wärmeplanungsgesetz WPG 

Wesentliche Merkmale der Gesetze:

Das Gebäudeenergiegesetz sieht grundsätzlich vor, dass seit dem 1. Januar 2024 nur Heizungen installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden können. Hiervon sind zunächst Neubauten in Neubaugebieten betroffen. Sonstige Neubauten können noch mit Gasheizungen ausgerüstet werden, wenn diese auf Wasserstoff oder Biogas umgerüstet werden können. 
Bestehende Heizungsanlagen, die jünger als 30 Jahre sind, können weiterlaufen und repariert werden. Erst nach einem Totalausfall müssen Gas- und Ölheizungen ausgetauscht werden. Hierfür gibt es Übergangsfristen.
Vor Einbau einer neuen Heizungsanlagen müssen sich Eigentümer von einer fachkundigen Stelle beraten lassen.

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Länder zur Erstellung von Wärmeplänen und regelt den Aufbau und Durchführung der Wärmeplanung. Die Wärmeplanung ermittelt anhand lokaler Gegebenheiten, wie die Wärmeversorgung der Zukunft Schritt für Schritt erreicht werden kann. Die Durchführung der Wärmeplanung obliegt der planungsverantwortlichen Stelle, also der Stadt Bergneustadt.
Die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung hat schon begonnen. In einer für alle Interessierten offene Bürgerveranstaltung werden später die Ergebnisse präsentiert. Der Termin zur Veranstaltung wird rechtzeitig bekannt gegeben.


Was viele nicht wissen...

Häufig eignen sich bestehende Gebäude aufgrund überdimensionierter Heizkörper auch ohne große Investition für einen Betrieb mit niedrigen Wassertemperaturen.

Mit einem einfachen Test können Eigentümer ermitteln, inwieweit die Heizungsanlage für einen möglichen Betrieb im Niedrigtemperaturbereich geeignet ist:

Die Wassertemperatur wird zunächst auf 55-60°eingestellt - wenn nicht ohnehin schon geschehen - und die Heizungsthermostate auf etwa 20° (Stufe 2-3). Es empfiehlt sich, die eingestellte Temperatur jeweils wenige Tage zu belassen.

Bleibt die Wohnung weiterhin warm, wird in 3-5°-Schritten die Wassertemperatur bis zu dem Punkt gesenkt, wo merklich die Heizleistung nicht mehr ausreichend ist. Dann stellt man auf den vorherigen Wert umgehend zurück – es muss niemand frieren!

Mit diesem Test hat man die niedrigstmögliche Wassertemperatur im eigenen Heizkreis ermittelt. Dieser Wert hilft später bei der Auswahl einer geeigneten Heizung für Ihr Gebäude.

Bleiben jetzt nur noch einzelne Räume unter Ihrer Wohlfühltemperatur, während die anderen ausreichend geheizt sind, bietet sich dort der Austausch einzelner Heizkörper an.

Die so „optimierte“ Heizungsanlage darf dann auch gerne auf dem ermittelten Wert verbleiben. Jedes eingesparte Grad im Heizkreislauf macht sich sofort in der Endabrechnung bemerkbar.


Links (Auszug) zu obigen Themen finden Sie hier:

Wärme & Gebäude in NRW - NRW.Energy4Climate

10 (GEG-konforme) Alternativen zur Ölheizung: Welche passt zu deinem Gebäude?

GEG: Was ändert sich mit dem Gebäude-Energie-Gesetz? | Verbraucherzentrale.de

Woche der Wärmepumpe

Ist das eigene Haus fit für eine Wärmepumpe? | Zukunft Altbau