Stadtpolitik
Rat der Stadt Bergneustadt
Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden die "Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus". Ihr Bestand ist sowohl durch das Grundgesetz als auch durch die Landesverfassung garantiert.
Wesentlicher Bestandteil dieser Verfassungsgarantie ist die Selbstverwaltung durch selbstgewählte Organe. Die Verwaltung der Stadt wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.
Diese wird durch den Rat vertreten, der alle fünf Jahre neu gewählt wird. Die Anzahl seiner Mitglieder richtet sich nach der Größe der Kommune. Die Wahlperiode des am 14.09.2025 gewählten Rates begann am 01.11.2025. Die Ratsmitglieder sind Inhaberinnen und Inhaber eines "freien Mandats", d. h. sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen.
Die Tätigkeit im Rat ist ehrenamtlich.
Vorsitzender des Rates der Stadt Bergneustadt: Bürgermeister Matthias Thul
1. Stellv. Bürgermeister: Dr. Christoph Stenschke
2. Stellv. Bürgermeister: Detlef Kämmerer
Vorsitzende der Fraktionen des Rates
- Ralf Siepermann (CDU/FD
- Daniel Grütz (SPD)
- Wolfgang Lenz (AfD)
- Jens Holger Pütz (UWG)
- Birgit Gauer (GRÜNE)
- Roland Wernicke (GRÜNE)
- Mehmet Pektas (FWGB)
Bürgerinformationssystem des Sitzungsdienstes der Stadt Bergneustadt
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