Grundstücksverkäufe
Stadt Bergneustadt - Interessensbekundungsverfahren für die Gewerbefläche »In der Hannemicke«
Beschreibung Hannemicke
Stadt Bergneustadt – Interessensbekundungsverfahren für die Gewerbefläche „In der Hannemicke“
Mit der neuen Gewerbefläche „In der Hannemicke“ bietet die Stadt Bergneustadt interessierten Unternehmen einen flexibel zuschneidbaren, verkehrsgünstig gelegenen Standort mit attraktiven Entwicklungsmöglichkeiten für langfristiges Wachstum und neue Arbeitsplätze in der Region.
Die Stadt Bergneustadt führt ein Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe einer teilerschlossenen Gewerbefläche im Gewerbegebiet „In der Hannemicke“ durch.
1. Lage und Größe der Fläche
Die angebotene Gewerbefläche befindet sich im Ortsteil Pernze in Bergneustadt.
- Gesamtgröße der Gewerbefläche: ca. 29.942 m²
- Hinzu kommt eine Ausgleichsfläche von ca. 4.509 m²
- Die Gesamtfläche ist grundsätzlich frei zuschneidbar und kann bedarfsorientiert an die Flächenanforderungen der Interessenten angepasst werden.
Die Zufahrt zur Gewerbefläche erfolgt über die Straße „Pustenbach“.
Zur Verbesserung der Verkehrsanbindung ist an der L 173 die Herstellung einer Linksabbiegerspur vorgesehen.
2. Erschließung und Bebauung
Die Fläche ist teilerschlossen. Ein Abschnitt der Kanalerschließung ist noch herzustellen.
Die bauliche Nutzung richtet sich nach dem geltenden Bebauungsplan BP Nr. 20 „In der Hannemicke“. Die Zulässigkeit von Vorhaben, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie weitere Festsetzungen ergeben sich aus diesem Bebauungsplan.
Der Kaufpreis für die Gewerbefläche beträgt 46,47 EUR/m². Die Kosten für die noch zu leistenden Erschließungsmaßnahmen am Kanal, sowie der späteren Erweiterung der L173 mit einer Linksabbiegerspur, sind in dem Kaufpreis bereits berücksichtigt.
Im Falle eines Verkaufs wird eine Bebauungspflicht innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss festgelegt.
3. Verkehrsanbindung
Das Gewerbegebiet „In der Hannemicke“ verfügt über eine verkehrsgünstige Lage mit guter Anbindung an das überregionale Straßennetz:
- Autobahn A45: Anschlussstellen Meinerzhagen (10km) und Drolshagen (8km)
- Autobahn A4: Anschlussstelle Bergneustadt (10km)
Dies gewährleistet eine gute Erreichbarkeit sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für Kunden und Lieferverkehre.
4. Anforderungen an die Interessensbekundung
Unternehmen, die Interesse an der Ansiedlung im Gewerbegebiet „In der Hannemicke“ haben, werden gebeten, bis zum 31.08.2026 eine schriftliche Interessensbekundung bei der Stadt Bergneustadt einzureichen.
Die Interessensbekundung soll mindestens folgende Angaben enthalten:
- Branche des Unternehmens
- Aktuelle Mitarbeiterzahl
- Geplante Mitarbeiterzahl im Gewerbegebiet „In der Hannemicke“
- Benötigte Grundstücksfläche in m²
- Geschäftsfeld / Unternehmensprofil (kurze Beschreibung)
- Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
- Bebauungskonzept inklusive Zeitplan, insbesondere
- Art und Umfang der geplanten Bebauung
- geplanter Baubeginn und Fertigstellung
- geplante Nutzung (Produktion, Lager, Verwaltung etc.)
5. Ansprechpartner und Kontakt
Fragen zum Verfahren sowie schriftliche Interessensbekundungen richten Sie bitte an:
Stadt Bergneustadt
Fachbereich 1 – Wirtschaftsförderung
z. Hd. Herrn Sebastian Besting
E-Mail: sebastian.besting@bergneustadt.de
Telefon: 02261 404-319
6. Hinweis zum Verfahren
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein Interessensbekundungsverfahren, nicht um ein förmliches Vergabeverfahren. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb eines Grundstücks oder auf Abschluss eines Kaufvertrages entsteht daraus nicht. Die Stadt Bergneustadt behält sich vor, unter Berücksichtigung städtebaulicher, wirtschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Gesichtspunkte über die Vergabe der Flächen zu entscheiden.