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Bebauungsplan Nr. 66 - Wiedenest Süd hier: Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und früh-zeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Bergneustadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66 – Wiedenest Süd gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in der neuesten gültigen Fassung, aufzustellen und den Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 des BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan Nr. 66 – Wiedenest Süd wird als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs.1 BauGB aufgestellt.

Die Stadt Bergneustadt verfolgt das Ziel, im Stadtteil Wiedenest neue Wohnbauflächen bereitzustellen, um dort ein neues attraktives Wohngebiet zu schaffen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 66 Wiedenest-Süd ist im unten abgebildeten Übersichtsplan ohne Maßstab durch die Plangebietsgrenze bestimmt. Die westliche Grenze des Bebauungsplans wird durch den Verlauf der Bahnhofstraße inklusive der westlich angrenzenden Grünflächen definiert. Der Verlauf der Bahnhofstraße ist in beide Richtungen bis zum jeweiligen Ende in den Geltungsbereich integriert. Im Süden schließt an die Bahnhofstraße zudem der Verlauf der Sülemicker Straße bis zum Kreuzungsbereich der Olper Straße an. Im Norden ist der Verlauf der Bahnhofstraße von der Olper Straße nach Osten bis zum Wirt-schaftsweg südlich des Bergischen Panorama-Radwegs (auch Alleenradweg genannt) maß-gebend. Zusätzlich definiert der geplante Geltungsbereich für das Gewerbegebiet Schlöten II, für das ebenfalls eine städtebauliche Planung vorliegt, die Abgrenzung des Bebauungsplans 66 „Wiedenest-Süd“ nach Nordosten. Die östliche Plangebietsgrenze umfasst die Straße „Am Laubberg“ sowie den östlich daran anschließenden Wirtschaftsweg. Westlich des Gebäudes „Am Laubberg 18“ sind zudem die südlich der Straße liegenden Grundstücke Teil des Geltungsbereichs. Die gewerblich genutzten Grundstücke nördlich der Sülemicker Straße sind nicht Teil des Gebiets. Die südliche Grenze verläuft im Bereich der Sülemicker Straße und umfasst somit auch die Mischgebietsfläche bis zur Straße Am Laubberg mit den Anlagen der ehemaligen Druckerei Heukelbach, Wohnbebauung und einer Stellplatzanlage sowie dem Sülemicker Bach und den südlich angrenzenden Grünflächen. Der Geltungsbereich wird durch das Viadukt des Bergischen Panorama-Radwegs begrenzt.

Zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 – Wiedenest Süd

in der Zeit vom 04.04.2024 bis einschließlich dem 06.05.2024

auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bergneustadt.de) unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ – „Amtliche Bekannt-machungen“ in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetprotal des Landes unter https://www.bauleitplanung.nrw.de/ zugänglich gemacht.

Daneben hängt der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 66 – Wiedenest Süd als zusätzliches Informationsangebot

in der Zeit vom 04.04.2024 bis einschließlich dem 06.05.2024

im Flur der Ebene 3 des Rathauses, neben dem Aufzug, im Fachbereich 4 – Bauen, Planung, Umwelt der Stadt Bergneustadt, Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt, während der Dienststunden.

Diese lauten:

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus der Planzeichnung (Stand: März 2024), den textlichen Festsetzungen (Stand: Februar 2024), der Begründung (Stand: Februar 2024), sowie dem Umweltbericht (Stand: März 2024).

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Fachbereich 4 – Bauen, Planung, Umwelt, Adresse: Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt, E-Mail: marc-leon.sattler@bergneustadt.de, Tel.:  02261-404-0 vorgetragen werden. Um das Ergebnis der Behandlung der Anregungen und Bedenken mitteilen zu können, ist die Angabe von Namen und Anschrift der Vortragenden zweckmäßig.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt, entnommen werden.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 19.02.2024 zur Durchführung des Verfahrensschrittes zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 66 – Wiedenest Süd wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Matthias Thul

Bürgermeister