Inhalt

Bebauungsplan Nr. 73 - Heukelbach hier: Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und früh-zeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Bergneustadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 73 – Heukelbach  gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, in der neuesten gültigen Fassung, aufzustellen und den Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 des BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan Nr. 73 – Heukelbach wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes zu ermöglichen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 – Heukelbach wird wie nachfolgend beschrieben begrenzt und erstreckt sich auf die innerhalb der nachstehend angegebenen Grenzen gelegenen Grundstücke und Grundstücksteile. Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245, 243, 242, 241 und 273. Im Osten erfolgt die Begrenzung durch das bestehende Gebäude des Flurstücks 25, im Süden durch die Sülemicker Straße. Die westliche Grenze bildet das Flurstück 14.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in unten stehendem Übersichtsplan gekennzeichnet.

Zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 – Heukelbach

in der Zeit vom 15.02.2023 bis einschließlich dem 15.03.2023

gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bergneustadt.de) unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ – „Amtliche Bekanntmachungen“ in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetprotal des Landes unter https://www.bauleitplanung.nrw.de/ zugänglich gemacht.

Daneben hängt der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 73 – Heukelbach gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot

in der Zeit vom 15.02.2023 bis einschließlich dem 15.03.2023

im Flur der Ebene 3 des Rathauses, neben dem Aufzug, im Fachbereich 4 – Bauen, Planung, Umwelt der Stadt Bergneustadt, Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt, während der Dienststunden soweit dies nach Feststellung der Stadt Bergneustadt den Umständen nach im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie möglich ist, aus. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Öffnungszeiten lauten:

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus der Planzeichnung (Stand: 16.12.2022), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: 21.12.2022), der Begründung (Stand: 16.12.2022), dem Umweltbericht und der Artenschutzprüfung Stufe 1 (Stand: 20.10.2022), der schalltechnischen Untersuchung (Stand: 25.11.2022) und der Verkehrsuntersuchung (Stand: 07.12.2022).

Die Stadt Bergneustadt weist aufgrund der dynamischen Lage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie darauf hin, dass die Zugänglichkeit zu den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung eingeschränkt sein kann. Unter Beachtung etwaiger Zugangsbeschränkungen zum Rathaus und entsprechenden Hygienevorschriften kann die Einsichtnahme nach telefonischer oder persönlicher Voranmeldung im Rathaus zu einem vereinbarten Termin erfolgen. Die Stadt Bergneustadt stellt die öffentlich ausliegenden Unterlagen auf Wunsch durch Versendung per Post oder per E-Mail zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dazu an folgende Email-Adresse: rathaus@bergneustadt.de oder 02261-404-0.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Fachbereich 4 – Bauen, Planung, Umwelt, Adresse: Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt, E-Mail: rathaus@bergneustadt.de, Tel.:

02261-404-0 vorgetragen werden. Um das Ergebnis der Behandlung der Anregungen und Bedenken mitteilen zu können, ist die Angabe von Namen und Anschrift der Vortragenden zweckmäßig.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Bau-und Planungsausschusses vom 30.01.2022 zur Durchführung des Verfahrensschrittes zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 73 – Heukelbach wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bergneustadt, den 02.02.2023                                                                     Matthias Thul

                                                                                                                      Bürgermeister