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Lärmaktionsplan Stufe 4 - Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 1

Lärmaktionsplan Stufe 4 – Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 1

Der Rat der Stadt Bergneustadt hat am 18.11.2018 den Lärmaktionsplan Stufe 3 beschlossen.

Gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat die Lärmkartierung für die Städte und Gemeinden abgeschlossen. Die Lärmkarten werden in der EU seit 2022 nach neuen und einheitlich anzuwendenden Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind.

Unter dem Link http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de kann eine Übersichtskarte mit den betroffenen Gebäuden eingesehen werden.

Die Hauptlärmquelle beruht ausschließlich auf der Bundesstraße 55 (Kölner Straße, Olper Straße), zwischen Stadtgrenze Gummersbach und Einmündung zur L 173 in Pernze.

Die Lärmaktionspläne der Stufe 4 müssen vollständig und pünktlich bis zum 18.07.2024 erstellt und beschlossen werden.

Dazu ist jetzt die frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit und die Beteiligung anderer Behörden (Öffentlichkeitsbeteiligung – Phase 1) erforderlich.

Die Lärmkarte der Stufe 4 sowie der vorhandene Lärmaktionsplan der Stufe 3 werden

in der Zeit vom 28.08.2023 bis einschließlich dem 09.10.2023

im Flur der Ebene 3 des Rathauses, neben dem Aufzug, im Fachbereich 4 – Bauen, Planung, Umwelt der Stadt Bergneustadt, Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt, während der Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Öffnungszeiten des Rathauses lauten:

Montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Betroffen sind weiterhin nur Anlieger der Bundesstraße 55. Zuständig für die Umsetzung ist der Straßenbaulastträger, vertreten durch den Landesbetrieb Straßen NRW.

Den aktuellen Lärmaktionsplan der Stufe 3 finden Sie hier.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Bekanntmachungsanordnung:

Die Durchführung der öffentlichen Auslegung als frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit zur Erstellung des Lärmaktionsplans Stufe 4 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bergneustadt, den 01.08.2023

In Vertretung

Bernd Knabe

Stadtkämmerer