Inhalt

Bauschutt

Bauschutt

          Allgemeine Informationen

Vielfach kommt es vor, das bei Neubauvorhaben einzelne Bauherrn Bauschutt zum verfüllen ihrer Baugruben benötigen; andere Bauherrn froh darum wären, den Bauschutt bzw. Erdaushub "los zu sein".

Zu Bedenken ist, dass es sich hierbei um Abfall im Sinne des KrW-/AbfG handelt, der ordnungsgemäß zu entledigen, verwerten oder zu beseitigen ist.

Ansprechpartner/-innen

Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Telefon: 02261/88-0