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Beglaubigungen

Beglaubigungen

Allgemeine Informationen

Die Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Unterschriften usw. wird im Bürgerservice vorgenommen.

Die originalen Dokumente müssen zwingend vorgelegt werden!

Ausgenommen sind Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden). Hier müssen aus rechtlichen Gründen Urkunden durch das Standesamt gefertigt werden, das die originale Urkunde ausgestellt hat.

Welche Gebühren fallen an?
  • Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen 2,50€
  • Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Dokument 4,20 €
  • Fotokopiegebühr 0,70 €
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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