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Führerschein Umtausch

Führerschein Umtausch

Papierführerscheine: Fristen für den Umtausch

Haben Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum:

Geburtsjahr

  • vor 1953: Umtauschfrist gilt bis 19.01.2033
  • von 1953 - 1958: Umtauschfrist bis 19.01.2022
  • von 1959 - 1964: Umtauschfrist bis 19.01.2023
  • von 1965 - 1970: Umtauschfrist bis 19.01.2024
  • ab 1971: Umtauschfrist bis 19.01.2025

 

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist ausgeschlossen! Bei dem Umtausch wird die Klasse 3/2 (LKW) beschränkt auf die Klasse C1E=Zugfahrzeug bis 7,5 t und als Zugkombination bis 12,0 t umgeschrieben. Ist ein voller Umtausch der Klasse 3/2 gewünscht, so kann die Antragstellung ausschließlich über die Führerscheinstelle des OBK´s erfolgen.

Ein Umtausch der Kartenführerscheine ist bei der Stadt Bergneustadt nicht möglich!

weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des OBK unter

https://www.obk.de/cms200/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/76110/index.shtml

Ihr Führerschein wird bei Antragsabgabe durch einen Stempel entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt. Mit dieser Entwertung ist der Führerschein innerhalb von Deutschland noch 3 Monate gültig, jedoch nichtim Ausland (bitte beachten Sie dies für Ihre Urlaubsplanung). Nach der Bearbeitung durch den OBK -Führerscheinstelle- wird Ihnen der neue Kartenführerschein per Post nach Hause gesandt.

Welche Gebühren fallen an?

29,60 Euro

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bundespersonalausweis oder Reisepass, Führerschein aus Papier, biometrisches Passfoto (Nutzung des SST ist nicht möglich), ausgefülltes Antragsformular

Formulare

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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