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Fundsachen

Fundsachen

Fundsachen sind beim Bürgerservice (Fundbüro) der Stadt Bergneustadt abzugeben. Sie werden registriert, aufbewahrt und nach 6 Monaten entweder versteigert oder an den Finder herausgegeben. Der Finder kann die Fundsache auch selbst aufbewahren, muß sie aber registrieren lassen. Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn und Auslagenersatz, den der Verlierer zu zahlen hat.

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Zuständige Stelle

Bürgerservice

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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