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Gewerbeummeldung

Gewerbeummeldung

Wenn sich bei einem bestehenden Gewerbebetrieb der Gegenstand des Gewerbes ändert, der Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird, der Gewerbegegenstand auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder sich der Name des Gewerbetreibenden ändert, ist dies gem. § 14 der Gewerbeordnung dem Ordnungsamt (Bürgerservice) anzuzeigen.

Die Gewerbeanzeige ist im Regelfall durch den Gewerbetreibenden rechtzeitig vor der beabsichtigten Veränderung der gewerblichen Tätigkeit oder der Betriebsverlegung zu erstatten. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Keine Gewerbeanzeige ist erforderlich für:

1. den Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH,
2. die teilweise Aufgabe eines bestimmten Warensortimentes bei sonst unveränderter Weiterführung des Gewerbebetriebes,

In diesen Fällen ist jedoch eine formlose schriftliche Mitteilung empfehlenswert, um die vorliegenden Daten zu aktualisieren.

Welche Gebühren fallen an?

Zu entrichtende Gebühren/Kosten: 26,00 Euro

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bundespersonalausweis oder Reisepass

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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