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Hebesätze

Hebesätze

Das Aufkommen aus den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) kann die Kommune über ihr Hebesatzrecht beeinflussen. Die Hebesätze der Stadt Bergneustadt werden jährlich neu in der Haushaltssatzung (oder einer speziellen Hebesatzsatzung) vom Stadtrat als zuständigem Beschlussgremium festgelegt.

Sie betragen für das Jahr 2024

  • Gewerbesteuer   475%
  • Grundsteuer A    370%
  • Grundsteuer B    959%

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Zuständige Stelle

FB 2 - Finanzen

FB 2 - Finanzen

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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