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Kirchenwechsel

Ein Austritt aus der aktuellen Kirche ist erforderlich, um einer neuen beitreten zu können. Bei der neuen Kirche wird der Eintritt vollzogen.

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Zuständige Stelle

Bürgerservice

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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