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Melderegisterauskunft

Melderegisterauskunft

Die Meldebehörde darf Auskünfte über

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

erteilen (einfache Meldeauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz - BMG). Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils dieses Zweck ausdrücklich eingewilligt. Desweiteren ist bei Ihrer Anfrage anzugeben, ob Sie diese aus privaten oder gewerblichen Gründen, mit Angabe des genauen Verwendungszweckes, benötigen.

Werden weitere Daten benötigt (erweiterte Meldeauskunft nach § 45 BMG), so muss ein berechtigtes Interesse, durch beigefügte Nachweise, glaubhaft gemacht werden. Ob ein solches Interesse vorliegt, entscheidet die Meldebehörde.

Welche Gebühren fallen an?
  • einfache Meldeauskunft: je Name/Person 11,00 Euro
  • erweiterte Meldeauskunft: je Name/Person 15,00 Euro
  • Archivauskunft: je Name/Person 15,00 bis 30,00 Euro
    (je nach Ermittlungsaufwand)

Die Gebühr ist vorab zu entrichten. Sie haben die Möglichkeit Ihrer Anfrage einen Verrechnungsscheck beizufügen oder den entsprechenden Betrag vorab auf das Konto der Stadtkasse Bergneustadt bei der Sparkasse Gummersbach IBAN: DE21 3845 0000 0000 1002 89, SWIFT-BIC: WELADED1GMB zu überweisen. Bitte geben Sie als Verwendungszweck neben dem Hinweis "Melderegisterauskunft" zusätzlich den Namen der gesuchten Person an und vermerken sie gleichzeitig auf Ihrer Anfrage, dass Sie die Gebühr bereits überwiesen haben oder fügen eine Kopie der Überweisungsbestätigung bei.

Onlinebestellung

Die einfache Melderegisterauskunft kann auch online beantragt werden:

Melderegisterauskunft nach § 44 BMG (einfache Auskunft)

Anfragen nach Adressen von Personen, die in Bergneustadt gemeldet sind oder waren, manuell bearbeitet durch den Bürgerservice. Bearbeitungszeit i.d.R. 3 - 7 Arbeitstage. Für eine Melderegisterauskunft wird eine Gebühr von 11 Euro erhoben. Sie können die Gebühr mit Ihrer Kreditkarte oder mit einer Banküberweisung durch GiroDirekt bezahlen.

Melderegisterauskunft nach § 49 BMG (einfache Auskunft elektronisch automatisiert)
Keine Bearbeitungszeit durch den Bürgerservice. Sie erhalten das Ergebnis unmittelbar online. Für diese Melderegisterauskunft wird eine Gebühr von 6 Euro erhoben. Sie können die Gebühr mit Ihrer Kreditkarte oder mit einer Banküberweisung durch GiroDirekt bezahlen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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