Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz
Als Zweitwohnsitz gilt eine Immobilie, die neben Ihrem Hauptwohnsitz wohnlich von Ihnen genutzt wird. Der Hauptwohnsitz wird danach definiert, wo sich der Schwerpunkt Ihrer gesamten Lebensverhältnisse befindet.
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FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice
Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt