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Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz

Als Zweitwohnsitz gilt eine Immobilie, die neben Ihrem Hauptwohnsitz wohnlich von Ihnen genutzt wird. Der Hauptwohnsitz wird danach definiert, wo sich der Schwerpunkt Ihrer gesamten Lebensverhältnisse befindet.

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Bürgerservice

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

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51702 Bergneustadt

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