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Spenden

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Nach altem Spendenrecht konnte für bestimmte Spenden eine Steuervergünstigung nur gewährt werden, wenn der Empfänger der Spende eine juristische Person des öffentlichen Rechts war. In der Praxis wurden aus diesem Grunde zumeist die Gemeinden als "Durchlaufstelle" in Anspruch genommen, die dann eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt haben. Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates die untergesetzlichen Regelungen des Spendenrechts durch eine Änderung der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (EstDV) geändert. Alle gemeinnützigen Einrichtungen sind berechtigt, jetzt unmittelbar Zuwendungen entgegenzunehmen und entsprechende Bestätigungen auszustellen. Die Regelung ist seit 01.01.2000 in Kraft. Für Spenden unmittelbar an die Stadt Bergneustadt (Schulen, freiwillige Feuerwehr etc.) werden nach wie vor Spendenbescheinigungen ausgestellt.