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Verwaltungsgericht

Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist für sogenannte öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig, d.h. insbesondere für Klagen des Bürgers gegen die Verwaltung, soweit nicht die Sozial-, Finanz- oder Amtsgerichte zuständig sind.

Klagen oder in dringenden Fällen Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz sind schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle einzureichen bzw. zu erklären.

Hinweis:

Das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, im Einzelfall rechtsberatend tätig zu werden. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich Rechtsanwälten oder sonstigen zur Rechtsberatung zugelassenen Personen.

Anschrift und Telefonnummer des Gerichts:

Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz 1

50667 Köln

Tel.: 0221/20660, Fax: 0221/2066-457

Berufungsinstanz ist in Nordrhein-Westfalen das Oberverwaltungsgericht Münster.

Oberverwaltungsgericht Münster
Aegidiikirchplatz 5

48143 Münster