Verwaltungsgericht
Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht ist für sogenannte öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig, d.h. insbesondere für Klagen des Bürgers gegen die Verwaltung, soweit nicht die Sozial-, Finanz- oder Amtsgerichte zuständig sind.
Klagen oder in dringenden Fällen Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz sind schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle einzureichen bzw. zu erklären.
Hinweis:
Das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, im Einzelfall rechtsberatend tätig zu werden. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich Rechtsanwälten oder sonstigen zur Rechtsberatung zugelassenen Personen.
Anschrift und Telefonnummer des Gerichts:
Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Tel.: 0221/20660, Fax: 0221/2066-457
Berufungsinstanz ist in Nordrhein-Westfalen das Oberverwaltungsgericht Münster.
Oberverwaltungsgericht Münster
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster