Inhalt

Information zur Denkmalförderung in Bergneustadt

Das Land Nordrhein-Westfalen hat allen Kommunen des Landes 7.500 € zur Förderung privater Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden zukommen lassen.

Die so genannte fachbezogene Pauschale des Landes NRW soll von den Gemeinden und Städten für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen an private Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude weitergegeben werden.

Förderfähig sind in Bergneustadt insbesondere kleinere Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern dienen. Ausdrücklich werden nur Gebäude außerhalb des ISEK-Gebietes „Altstadt und Innenstadt“ unterstützt, da für diese nicht die Möglichkeit besteht, über das Hof- und Fassadenprogramm des ISEK Fördermittel zu bekommen.

Eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) muss vorliegen.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Erhalt von Denkmalsubstanz (Restaurierungsmaßnahmen, Konservierungsmaßnahmen),
  • Erhalt des Erscheinungsbildes eines Denkmals,
  • Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. bauzeitlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals (wie z.B. Austausch nicht denkmalgerechter in der Vergangenheit erfolgter Modernisierungen durch denkmalgerechte, dem bauzeitlichen Erscheinungsbild entsprechende Ausführungen),
  • Aufwendungen von Privatpersonen, Heimat- und Geschichtsvereinen oder sonstigen Institutionen für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial.

Nicht förderfähig sind:

  • Modernisierungsmaßnahmen (z.B. energetische und technische Ertüchtigung),
  • Erneuerung von Heizungsanlagen und Elektroanlagen,
  • Komplettsanierungen.
  • Die fachbezogene Pauschale darf ferner nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, die bereits aus anderen Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalens, des Bundes oder der Europäischen Union gefördert werden. Eine Doppelförderung ist unzulässig.

Die Förderung ist im Jahr 2026 zu beantragen und nach Umsetzung der Maßnahme auch noch 2026 abzurechnen.

Für Fragen zur Denkmalförderung steht Ihnen Sabine Kaiser unter 02261/404-304 bzw. sabine.kaiser@bergneustadt zur Verfügung.