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Grundbesitzabgaben

Mit dem Sammelbegriff "Grundbesitzabgaben" werden die laufenden grundstücksbezogenen Abgaben bezeichnet, die von der Stadt Bergneustadt festgesetzt werden. Im Regelfall sind dies:
- Grundsteuer
- Niederschlagswassergebühren
- Schmutzwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Wassergeld
Abgabenpflichtig ist im Normalfall der Grundstückseigentümer.

Die Grundbesitzabgaben werden jährlich im Januar per Abgabenbescheid festgesetzt und dem Abgabenpflichtigen bekannt gegeben. Veranlagungsbeträge des laufenden Jahres sind mit je einem Viertel zu den gesetzlichen Fälligkeiten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten. Ergeben sich aus der Verbrauchsabrechnung zur Schmutzwassergebühr und zum Wassergeld gegenüber den geleisteten Vorauszahlungen Mehr- oder Minderbeträge, werden diese in die erste Abgabenfälligkeit zum 15.02. eingerechnet.

Soweit Hunde gehalten werden, wird die zu entrichtende Hundesteuer ebenfalls im Abgabenbescheid mit festgesetzt.

Auf Ihren Wunsch können die Grundbesitzabgaben bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht werden.

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