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Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung

Wenn Sie eine planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ausüben möchten, handelt es sich um ein Gewerbe, welches Sie anmelden müssen. Diese Anmeldung besteht unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale ist nach § 14 der Gewerbeordnung dem Ordnungsamt (Bürgerservice) anzuzeigen.

Die Gewerbeaufnahme ist im Regelfall durch den Gewerbetreibenden rechtzeitig vorher anzuzeigen. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Bei Anmeldungen einer juristischen Person, z.B. einer GmbH oder GmbH & Co. KG,  haben Sie zudem einen Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?
Zu entrichtende Gebühren/Kosten bei Einzelunternehmen: 26,00 Euro, bei jur. Personen mind. 33,00 Euro

Welche Unterlagen werden benötigt?
Bundespersonalausweis oder Reisepass

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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Kontakt

Vincent Schnur