Urkunden
Urkunden
Folgende Urkunden werden ausgestellt:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburts-, Ehe- und Sterberegister
- mehrsprachige Urkunden
Hinweis:
Urkunden können nur an berechtigte Personen erteilt werden. In der Regel sind dies Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatte und Abkömmlinge. Zur Abholung der Urkunden bringen Sie bitte einen gültigen Ausweis mit. Sofern Sie die Urkunden für jemand anderes abholen, benötigen Sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht.
Welche Gebühren fallen an?
- Urkunde: 10,- €
- Mehrfachausstellung einer Urkunde: jede weitere Urkunde 5,- €
- Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszugs aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern 10,- €
- Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung 21,- €
Onlinebestellung
Personenstandsurkunden des Standesamt
Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde je Urkundenart. Für jede weitere Urkunde fallen jeweils 5 Euro an. Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:giropay, Kreditkarte (Mastercard, VISA).