Namensänderung
Namensänderung
Da es verschiedene Arten von Namensänderungen gibt, die wiederum von verschiedenen Behörden bearbeitet werden, bitten wir zur Vermeidung unnötiger Rückfragen sich direkt mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
- Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 21,-
- Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung 9,-
- Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung 21,-