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Sterbefall

Sterbefall

Der Tod einer im Stadtgebiet Bergneustadt verstorbenen Person muss beim Standesamt Bergneustadt spätestens am dritten Werktag, der auf den Todestag folgt, angezeigt werden. Der Samstag zählt hierbei nicht als Werktag.

Bei einem Sterbefall übernehmen in der Regel die Bestattungsunternehmen sämtliche Formalitäten. Der Bestatter kann auch Auskunft darüber geben, welche Unterlagen benötigt werden.

Angehörige können sich aber selbstverständlich auch an die unten aufgeführten Ansprechpartner wenden.

Welche Gebühren fallen an?
  • Sterbeurkunde 10,- €
  • Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls 21,- €
  • Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung   21,-

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Standesamt

Kontakt