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Wasserzähler, Standrohre

Wasserzähler, Standrohre

Der Wasserzähler ist Eigentum des Wasserwerks. Für die Bereitstellung werden monatliche Grundgebühren erhoben (siehe Wassergeld, Grundgebühren, Anschlussbeitrag).

Der Wasserzähler wird nach Vorschriften des Eichgesetzes alle 6 Jahre gewechselt. Zusätzliche Kosten hierfür entstehen dem Anschlussnehmer nicht.

Für die Überlassung eines Standrohres sind Gebühren von 70,00 Euro für den ersten Monat und 20,00 Euro für jeden weiteren angefangenen Monat plus 7,0 % MwSt. zu entrichten.
Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 1,95 Euro + 7,0% MwSt.. 

Außer diesen Gebühren ist eine Sicherheit von 700,00 Euro zu hinterlegen. Der Betrag ist auf das Konto des Wasserwerks der Stadt Bergneustadt mit der IBAN Nr. DE20384500001000099109 einzuzahlen.

Nach vorheriger Abstimmung mit der Verwaltung des Wasserwerkes (Rathaus, Kölner Str. 256; Tel. (02261) 404-403 kann das Standrohr am Lager des Wasserwerks, Industriestr. 16 (Baubetriebshof der Stadt Bergneustadt) abgeholt werden.

Nach Rückgabe des Standrohres wird die Sicherheitsleistung mit dem Rechnungsbetrag verrechnet und der Differenzbetrag überwiesen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Eigenbetrieb Wasserwerk

Eigenbetrieb - Wasserwerk

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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