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Wasserzählerablesung zur Jahresveranlagung

Wasserzählerablesung zur Jahresveranlagung

Erfassung der Wasserzählerstände:

Die Erfassung der Zählerstände erfolgt in der Regel im Dezember des jeweiligen Jahres. Hierzu werden Anfang Dezember Ablesekarten an die Kunden versandt.
Die Übermittlung der Zählerstände kann in dem angegebenen Zeitraum über die Homepage der Stadt Bergneustadt, per EMail oder durch die Ablesekarte erfolgen.  Die Ablesekarte können Sie portofrei an uns zurücksenden oder an der Rathauszentrale abgegeben. Der abgelesene Wasserzählerstand wird dann vom Ablesetag maschinell zum 31.12. des Jahres hochgerechnet.
Sollte uns kein Wasserzählerstand vorliegen, erfolgt eine maschinelle Schätzung.
Wir bitten Sie, uns bei der Erfassung der Wasserzählerstände zu unterstützen und fristgerecht den Wasserzählerstand mitzuteilen, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Insbesondere bitten wir Sie die Onlinedatenerfassung zu favorisieren. Weitere Informationen entnehmen Sie im Vorfeld bitte der Homepage der Stadt Bergneustadt bzw. dem Amtsblatt.
Bei Problemen mit der Ablesung sprechen Sie uns gerne persönlich an.   
Der Versand der Gebührenbescheide, erfolgt in der Regel Ende Januar des Folgejahres.

Die Abrechnung der Frischwasserverbräuche der Wasserbeschaffungsverbände Neuenothe und Niederrengse wird von diesen direkt vorgenommen. Die Stadt erhebt hier lediglich Schmutzwassergebühren.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Eigenbetrieb Wasserwerk

Eigenbetrieb - Wasserwerk

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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