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Breitbandausbau Glasfaser

"Weiße Flecken" - Förderprojekt (Othetal)

Bund und Land haben Förderprogramme zur Beseitigung der sogenannten „weißen Flecken“, das sind Gebiete mit Internet-Übertragungsraten von weniger als 30 MBit/s, aufgelegt. Nach den entsprechenden Voraussetzungen wurden das Othetal sowie der gesamte weitere Außenbereich des Stadtgebietes und auch die Schulstandorte als Ausbaugebiet vorgesehen.

Die Deutsche Telekom GmbH erhielt den Zuschlag für den Ausbau. Mit endgültigem Zuwendungsbescheid vom 11.12.2018 wurde die Maßnahme mit einer Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 4.890.714,00 € bewilligt.

Der Spatenstich fand am 10.08.2020 statt. Seit dem 13.02.2023 ist der Ausbau fertiggestellt und betriebsbereit. Im Ausbaugebiet sind zukünftig die technischen Möglichkeiten gegeben, dass an mit FTTH angeschlossenen Haushalten bis zu 1000 Mbit/s (1 GBit/s), mindestens jedoch 100 Mbit/s im Download verfügbar sind. Es wurden insgesamt 1.140 Haushalte, 99 Unternehmen und 6 Schulen versorgt.

Die Höhe der in Rechnung gestellten Wirtschaftlichkeitslücke beträgt 4.680.739,98 €. Diese Mittel werden der Stadt Bergneustadt zu je 50% vom Bund und Land gefördert.

Die Gewährleistungsfrist für die vertragsgemäße Leistungserbringung seitens der Deutschen Telekom GmbH beträgt 7 Jahre.

aconium GmbH


Gewerbegebiete - Förderprojekt

Gewerbegebiete – Förderprojekt

Zusätzlich zu dem sogenannten „Weiße-Flecken-Programm“ gibt es seit Ende 2018 einen Sonderaufruf für ein Förderprogramm zur Breitbanderschließung von Gewerbegebieten. Mittels Unterstützung durch ein Breitband-Beratungsunternehmen wurden alle vor Antragstellung erforderlichen Schritte – v. a. ein sogenanntes Markterkundungsverfahren (MEV) – durchgeführt. Das MEV hatte zum Ergebnis, dass kein Telekommunikationsunternehmen (TKU) von sich aus einen Breitbandausbau (sog. Eigenausbau) in den Gewerbegebieten in Bergneustadt plant. Daher konnte am 19.08.2020 ein geförderter Ausbau beantragt werden.

Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH erhielt den Zuschlag für den Ausbau. Mit endgültigem Zuwendungsbescheid vom 05.09.2022 wurde die Maßnahme mit einer Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 1.109.817,00 € bewilligt. Die Förderquote beträgt bei Kommunen im Stärkungspakt 100 %. Die Förderung wird auch in diesem Programm hälftig von Bund und Land finanziert.

Betroffen sind die Gewerbegebiete Sessinghausen/Lingesten, Am Schlöten, Fa. Norwe und In der Hannemicke. Die Unternehmen Martinrea und Gizeh sind bereits erschlossen, die Gebiete Wiesenstraße und Immicke werden über das „Weiße-Flecken-Programm“ versorgt. Insgesamt werden etwa 140 Gewerbeadressen ausgebaut.

Der Spatenstich fand am 09.05.2023 statt. Ein Jahr später meldete jedoch der durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH beauftragte Generalunternehmer Soli Infratechnik GmbH Insolvenz an, wodurch sich die Ausbauarbeiten verzögerten. Im Januar 2025 gelang es der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH das Unternehmen 2W-Com GmbH zu beauftragen, um die restlichen Arbeiten auszuführen. Im Laufe des Jahres 2025 sollte das Projekt beendet werden.

Die Gewährleistungsfrist für die vertragsgemäße Leistungserbringung seitens der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH beträgt nach vollständiger Inbetriebnahme des Netzes 7 Jahre.

Wiedenest/ Pernze – Eigenausbau Deutsche Glasfaser

Der Ausbau Wiedenest – Pernze wird von dem Unternehmen Deutsche Glasfaser vorgenommen.

Die Ausbaumaßnahme erfolgt als sogenannter Eigenausbau, was bedeutet, dass das Unternehmen nicht durch die Stadt Bergneustadt beauftragt wurde, sondern in Eigenregie tätig wird. Die Berechtigung zur Durchführung der Maßnahmen ergibt sich aus dem Telekommunikationsgesetz, wonach das Unternehmen den öffentlichen Straßenraum zum Leitungsbau öffnen darf. Dazu muss es zwar formal eine Zustimmung der Stadt als sogenanntem Wegebaulastträger einholen, eine Versagung dieser Zustimmung ist im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. In sehr engen Grenzen darf die Stadt die Zustimmung mit Nebenbestimmungen versehen. In der Praxis werden in konstruktivem Miteinander die genauen Wegeverläufe vor der Verlegung der Leitungen zwischen Telekommunikationsunternehmen und Stadtverwaltung abgestimmt.

Neben der Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Baustellenterminen mit den projektverantwortlichen Unternehmen, sucht ein Mitarbeiter der Stadt Bergneustadt nahezu täglich die Baustellen auf. Hierbei werden Mängel dokumentiert und Nachbesserungen eingefordert. Dies gilt sogar bei Arbeiten, die auf Flächen durchgeführt werden, die sich im Eigentum von Bund, Land oder Kreis befinden.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt eine Schlussabnahme zwischen Telekommunikationsunternehmen und Tiefbauunternehmen unter Beteiligung der Stadt Bergneustadt. Die Gewährleistungsfrist für die vertragsgemäße Leistungserbringung beträgt fünf Jahre und wird durch die Deutsche Glasfaser gewährt.

Für den Fall, dass ein Hausanschluss auf Privatgrund gelegt wird, kann kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.

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Innenstadt/ Leienbach/ Hackenberg – Eigenausbau Glasfaser Plus

Der Ausbau Innenstadt/ Leienbach/ Hackenberg wird von dem Unternehmen Glasfaser Plus vorgenommen. Dieses ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom.

Die Ausbaumaßnahme erfolgt als sogenannter Eigenausbau, was bedeutet, dass das Unternehmen nicht durch die Stadt Bergneustadt beauftragt wurde, sondern in Eigenregie tätig wird. Die Berechtigung zur Durchführung der Maßnahmen ergibt sich aus dem Telekommunikationsgesetz, wonach das Unternehmen den öffentlichen Straßenraum zum Leitungsbau öffnen darf. Dazu muss es zwar formal eine Zustimmung der Stadt als sogenanntem Wegebaulastträger einholen, eine Versagung dieser Zustimmung ist im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. In sehr engen Grenzen darf die Stadt die Zustimmung mit Nebenbestimmungen versehen. In der Praxis werden in konstruktivem Miteinander die genauen Wegeverläufe vor der Verlegung der Leitungen zwischen Telekommunikationsunternehmen und Stadtverwaltung abgestimmt.

Neben der Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Baustellenterminen mit den projektverantwortlichen Unternehmen, sucht ein Mitarbeiter der Stadt Bergneustadt nahezu täglich die Baustellen auf. Hierbei werden Mängel dokumentiert und Nachbesserungen eingefordert. Dies gilt sogar bei Arbeiten, die auf Flächen durchgeführt werden, die sich im Eigentum von Bund, Land oder Kreis befinden.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt eine Schlussabnahme zwischen Telekommunikationsunternehmen und Tiefbauunternehmen unter Beteiligung der Stadt Bergneustadt. Die Gewährleistungsfrist für die vertragsgemäße Leistungserbringung beträgt fünf Jahre und wird durch die Glasfaser Plus gewährt.

Für den Fall, dass ein Hausanschluss auf Privatgrund gelegt wird, kann kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.


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